Verordnung des Bundesministers für Justiz vom. 13. Jänner 1972 betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Traun
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1972 eine Notarstelle mit dem Amtssitz in Traun errichtet.
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