Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 24. Jänner 1973 betreffend die Errichtung je einer zweiten Notarstelle in Gänserndorf und in Gmunden
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.