Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 24. Jänner 1973 betreffend die Errichtung je einer zweiten Notarstelle in Gänserndorf und in Gmunden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1973-02-08
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

1.

Im Sprengel des Kreisgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1973 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Gänserndorf errichtet.

2.

Im Sprengel des Kreisgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1974 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Gmunden errichtet.

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