Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 10. Juli 1974 betreffend die Errichtung je einer zweiten Notarstelle in Kitzbühel, Kufstein und Lienz

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1974-07-26
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1975 je eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Kitzbühel, Kufstein und Lienz errichtet.

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