Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 10. Juli 1974 betreffend die Errichtung je einer zweiten Notarstelle in Kitzbühel, Kufstein und Lienz
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1975 je eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Kitzbühel, Kufstein und Lienz errichtet.
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