Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 5. Feber 1976 betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Neunkirchen
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1977 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Neunkirchen errichtet.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.