Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 26. Juli 1976 betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Floridsdorf
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. August 1977 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Floridsdorf errichtet.
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