Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 25. März 1977 betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Wels
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wels errichtet.
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