Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 25. März 1977 betreffend die Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Penzing und die Auflassung einer Notarstelle in Wien-Hietzing
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 zwei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Wien-Penzing errichtet.
Die Notarstelle Wien-Hietzing III (letzter Amtsinhaber öffentlicher Notar Dr. Friedrich Klackl) wird mit Ablauf des 31. Dezember 1977 aufgelassen.
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