Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 16. Juni 1977 betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Amstetten
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Kreisgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Amstetten errichtet.
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