Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 19. August 1980 betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Wien-Liesing
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1983 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Liesing errichtet.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.