Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 22. März 1984 betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wr. Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1984 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wr. Neustadt errichtet.
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