Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 22. März 1984 betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Wr. Neustadt

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1984-04-06
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Im Sprengel des Kreisgerichtes Wr. Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1984 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wr. Neustadt errichtet.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.