Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 2. Dezember 1985 betreffend die Errichtung von zwei Notarstellen in Wien-Donaustadt

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1985-12-21
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1986 und vom 1. Feber 1989 je eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet.

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