Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 9. Dezember 1986 betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Seekirchen am Wallersee
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1987 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Seekirchen am Wallersee errichtet.
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