Verordnung des Bundeskanzlers vom 11. Dezember 1984 über die Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des PatentwesensBGBl. Nr. 526/1984
Geltender Text a fecha 1984-12-21
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 144/ 1975 und 603/1981 wird verordnet:
Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 3. Feber 1984 und vom 28. September 1984, mit denen die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 in der Fassung BGBl. Nr. 525/1984) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (1010 Wien, Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.