Verordnung des Bundeskanzlers über die Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung und der Gebührenordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des PatentwesensBGBl. Nr. 193/1992

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1992-04-15
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird verordnet:

Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 12. Juli 1991 und vom 2. Oktober 1991, mit denen die Ausführungsordnung und die Gebührenordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979, in der Fassung BGBl. Nr. 526/1984) geändert werden, hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (1014 Wien, Kohlmarkt 8 —10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt werden.

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