Verordnung des Bundeskanzlers über die Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des PatentwesensBGBl. Nr. 400/1993

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-06-23
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 29. September 1992, mit dem die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. Nr. 525/1984, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 193/1992) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (1014 Wien, Kohlmarkt 8 —10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.

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