Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung von Änderungen der Äusführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)BGBl. Nr. 486/1991

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1991-09-07
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird verordnet

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 8. Dezember 1988 zur Änderung der Regeln 17, 35, 58, 85 a und 85 b sowie des Beschlusses vom 7. Dezember 1990 zur Änderung der Regeln 1, 3, 4, 18, 19, 25, 27, 30, 31, 37, 38, 44, 50, 51, 58, 59, 77, 80, 85, 85 a, 85 b, 94, 104 b und 104 c der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 549/1988) hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8 —10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.

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