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Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)BGBl. Nr. 603/1995

Geltender Text a fecha 1995-09-07

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des §2 Abs. 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird verordnet:

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 13.Dezember 1994 zur Änderung des Europäischen Patentübereinkommens*) seiner Ausführungsordnung und der Gebührenordnung hat hinsichtlich der Änderung der Ausführungsordnung dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im österreichischen Patentamt (Wien l, Kohlmarkt 8—10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.


*) BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 591/1995