Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen)BGBl. III Nr. 104/1997

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1997-07-09
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird verordnet:

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 5. Dezember 1996 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 689/1996) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8–10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.

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