Verordnung des Bundeskanzlers betreffend Kundmachung der Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führenBGBl. III Nr. 79/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird verordnet:
Die Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 78/2000), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.