Verordnung des Bundeskanzlers betreffend Kundmachung der Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führenBGBl. III Nr. 181/2012
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 Abs. 3 Z 3 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird verordnet:
Die Anpassungen des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 178/2012), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.
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