Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten gemäß § 30 Abs. 4 und § 30a Abs. 1 des Pensionskassengesetzes (Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2019 – FJMV 2019)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2019-01-01
Status Aufgehoben · 2024-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

FJMV 2019

Ist erstmals auf die Jahresmeldung zum 31. Dezember 2019 anzuwenden (vgl. § 4).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 30 Abs. 4 des Pensionskassengesetzes – PKG, BGBl. Nr. 281/1990, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2018, wird verordnet:

Abkürzung

FJMV 2019

Ist erstmals auf die Jahresmeldung zum 31. Dezember 2019 anzuwenden (vgl. § 4).

Gliederung der Formblätter für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse sowie den Rechenschaftsbericht der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

§ 1. (1) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse sind entsprechend der Gliederung der in der Anlage 1 enthaltenen Formblätter und der Rechenschaftsbericht der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) ist entsprechend der Gliederung der in der Anlage 2 und Anlage 3 enthaltenen Formblätter aufzustellen.

1.

Die Anlage 1 beinhaltet folgende Angaben:

a)

Bilanz der Pensionskasse – Formblatt A der AG,

b)

Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse – Formblatt B der AG.

2.

Die Anlage 2 beinhaltet folgende Angaben:

a)

Vermögensaufstellung einer VRG – Formblatt A der VRG,

b)

Ertragsrechnung einer VRG – Formblatt B der VRG,

3.

Die Anlage 3 beinhaltet den Anhang zur Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer VRG – Formblatt C der VRG.

(2) Die Ausweis- und Bewertungsregeln gemäß den §§ 2 und 3 der Quartalsmeldeverordnung 2012 – QMV 2012, BGBl. II Nr. 417/2011, in der jeweils geltenden Fassung, sind entsprechend anzuwenden.

(3) Die mit römischen Zahlen bezeichneten Positionen der Anlage 1 und Anlage 2 sind auch anzuführen, wenn sie keinen Betrag ausweisen.

Abkürzung

FJMV 2019

Ist erstmals auf die Jahresmeldung zum 31. Dezember 2019 anzuwenden (vgl. § 4).

Elektronische Jahresmeldung

§ 2. (1) Die elektronische Jahresmeldung der Pensionskassen an die Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß § 30a Abs. 1 PKG hat folgende Angaben zu beinhalten und entsprechend der in den nachfolgend verwiesenen Anlagen dargestellten Gliederung zu erfolgen:

Formblatt-Nummer Anlage Gegenstand Bezeichnung gem. § 1
1. 100 Anlage 1 Bilanz der Pensionskasse – Aktiva Formblatt A der AG
2. 150 Anlage 1 Bilanz der Pensionskasse – Passiva Formblatt A der AG
3. 200 Anlage 1 Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse Formblatt B der AG
4. 300 Anlage 2 Vermögensaufstellung einer VRG – Aktiva Formblatt A der VRG
5. 350 Anlage 2 Vermögensaufstellung einer VRG – Passiva Formblatt A der VRG
6. 400 Anlage 2 Ertragsrechnung einer VRG Formblatt B der VRG
7. 500 Anlage 4 Ergänzende Angaben zur Pensionskasse
8. 600 Anlage 5 Ergänzende Angaben zur VRG inklusive Angaben zur grenzüberschreitenden Tätigkeit
9. 950 Anlage 6 Angaben zur Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten

(2) Die elektronische Jahresmeldung gemäß Abs. 1 umfasst auch eine Auflistung der Vermögenswerte gemäß § 1 Z 2 QMV 2012.

Abkürzung

FJMV 2019

Ist erstmals auf die Jahresmeldung zum 31. Dezember 2019 anzuwenden (vgl. § 4).

Meldetechnische Bestimmungen

§ 3. Die elektronische Jahresmeldung ist gemäß § 30a PKG in standardisierter Form einschließlich sämtlicher für die Aufsicht über Pensionskassen erforderlichen Datenspezifikationen und -merkmale auf elektronischem Wege an die FMA zu übermitteln. Dabei sind die Datensatz- und Identifikationsmerkmale einschließlich des Datensatzaufbaues einzuhalten.

Abkürzung

FJMV 2019

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 4. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Ihre Bestimmungen sind erstmals auf die Jahresmeldung zum 31. Dezember 2019 anzuwenden.

(2) Die Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2016 – FJMV 2016, BGBl. II Nr. 16/2016, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft und ist letztmalig auf die Meldung zum Stichtag 31. Dezember 2018 anzuwenden.

(3) Soweit in der Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachfolgend genannten Fassung anzuwenden:

1.

das Pensionskassengesetz – PKG, BGBl. Nr. 281/1990, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2018;

2.

das Betriebspensionsgesetz – BPG, BGBl. Nr. 282/1990, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 54/2018.

(4) Soweit in dieser Verordnung auf die Verwaltungskostenrückstellungsverordnung 2013 – VKRStV 2013, BGBl. II Nr. 381/2013 verwiesen wird, ist diese in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden.

(5) Soweit in der Verordnung auf die Richtlinie (EU) 2016/2341 verwiesen wird, ist die Richtlinie (EU) 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, ABl. Nr. L 354 vom 23.12.2016 S. 37, anzuwenden.

(6) Soweit in dieser Verordnung die Abkürzung „AG“ angeführt wird, bezeichnet diese die gemäß § 6 PKG in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft einzurichtende Pensionskasse.

Abkürzung

FJMV 2019

Ist erstmals auf die Jahresmeldung zum 31. Dezember 2019 anzuwenden (vgl. § 4).

Anlage 1

Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse

1.

Abschnitt

Formblatt A der AG – Bilanz der Pensionskasse – Aktiva (Formblatt Nr. 100)

Positionsnummer Bezeichnung samt Gliederungsnummer
100 A. Anlagevermögen
110 I. Immaterielle Vermögensgegenstände
112 1. Konzessionen und ähnliche Rechte
114 2. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
115 3. Anzahlungen
120 II. Sachanlagen
130 III. Finanzanlagen
131 1. Anteile an verbundenen Unternehmen
132 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
133 3. Beteiligungen
134 4. Sonstige Darlehen und Kredite
135 5. Schuldverschreibungen
136 6. Aktien
137 7. Immobilien
138 8. Investmentfonds
139 9. Sonstige Finanzanlagen
200 B. Umlaufvermögen
210 I. Forderungen
215 1. Forderungen aus der Vergütung der Veranlagung für Leistungsberechtigte
216 2. Sonstige Forderungen
220 II. Wertpapiere und Anteile
221 1. Schuldverschreibungen
222 2. Aktien
223 3. Investmentfonds
224 4. Sonstige Wertpapiere und Anteile
230 III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
450 C. Rechnungsabgrenzungsposten
470 D. Aktive latente Steuern
500 E. Aktiva der Pensionskasse (Summe von A. bis D.)
600 F. Aktiva der VRG
610 I. Veranlagtes Vermögen
611 1. Guthaben bei Kreditinstituten
612 2. Darlehen und Kredite
613 3. Schuldverschreibungen
614 4. Aktien und sonstige Beteiligungen
615 5. Immobilien
616 6. Sonstige Vermögenswerte
620 II. Forderungen
630 III. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
640 IV. Sonstige Aktiva
900 G. Bilanzsumme
2.

Abschnitt

Formblatt A der AG – Bilanz der Pensionskasse – Passiva (Formblatt Nr. 150)

Positionsnummer Bezeichnung samt Gliederungsnummer
100 A. Eigenkapital
110 I. Grundkapital
120 II. Kapitalrücklagen
130 III. Gewinnrücklagen
140 IV. Mindestertragsrücklage
150 V. Bilanzgewinn / Bilanzverlust
250 B. Ergänzungskapital
300 C. Rückstellungen
310 I. Verwaltungskostenrückstellung
320 II. Garantierückstellung
330 III. Andere Rückstellungen
400 D. Verbindlichkeiten
450 E. Rechnungsabgrenzungsposten
500 F. Passiva der Pensionskasse (Summe von A. bis E.)
600 G. Passiva der VRG
610 I. Deckungsrückstellung
620 1. Deckungsrückstellung mit Mindestertragsgarantie
622 a) leistungsorientiert – mit Mindestertragsgarantie des Arbeitgebers
624 b) leistungsorientiert – mit Mindestertragsgarantie der Pensionskasse
626 c) Sonstige – mit Mindestertragsgarantie des Arbeitgebers
628 d) Sonstige – mit Mindestertragsgarantie der Pensionskasse
630 2. Deckungsrückstellung ohne Mindestertragsgarantie
632 a) leistungsorientiert – ohne Mindestertragsgarantie
634 b) Sonstige – ohne Mindestertragsgarantie
640 3. Deckungsrückstellung der Sicherheits-VRG
642 a) Sicherheits-VRG – Anwartschaftsberechtigte
644 b) Sicherheits-VRG – Leistungsberechtigte
720 II. Schwankungsrückstellung
740 III. Verbindlichkeiten
760 IV. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
780 V. Sonstige Passiva
900 H. Bilanzsumme
3.

Abschnitt

Formblatt B der AG – Gewinn- und Verlustrechnung der Pensionskasse (Formblatt Nr. 200)

Positionsnummer Bezeichnung samt Gliederungsnummer
A. Ergebnis der VRG
110 I. Veranlagungsergebnis
120 II. Beiträge
130 III. Leistungen
140 IV. Veränderung der Deckungsrückstellung
150 V. Veränderung der Schwankungsrückstellung
160 VI. Sonstige Aufwendungen und Erträge
170 VII. Verbleibendes Ergebnis
B. Erträge und Aufwendungen der Pensionskasse
210 I. Vergütung zur Deckung der Betriebsaufwendungen
220 II. Betriebsaufwendungen
221 1. Personalaufwand
222 a) Löhne und Gehälter
223 b) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen
224 c) Aufwendungen für Altersvorsorge
225 d) Aufwendungen für Sozialabgaben, vom Entgelt abhängige Abgaben, Pflichtbeiträge
226 e) Sonstige Sozialaufwendungen
228 2. Abschreibungen auf das Anlagevermögen
229 3. Sonstige Betriebs-, Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen
230 III. Veränderung der geschäftsplanmäßigen Verwaltungskostenrückstellung
240 IV. Finanzerträge
242 1. aus Beteiligungen
244 2. aus Finanzanlagen und Zinserträgen
246 3. aus dem Abgang von Finanzanlagen
248 4. aus Zuschreibungen zu Finanzanlagen
249 5. aus Immobilien
250 V. Finanzaufwendungen
252 1. aus Beteiligungen
254 2. aus Finanzanlagen und Zinsaufwendungen
256 3. aus dem Abgang von Finanzanlagen
258 4. aus Abschreibungen von Finanzanlagen
259 5. aus Immobilien
260 VI. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
262 1. Sonstige betriebliche Erträge
264 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen
270 VII. Ergebnis vor Steuern
290 VIII. Steuern vom Einkommen und Ertrag
295 IX. Ergebnis nach Steuern
296 X. Sonstige Steuern, soweit nicht unter den Positionen I. bis IX. enthalten
300 XI. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
400 XII. Veränderung von Rücklagen
420 1. Auflösungen von Rücklagen
428 a) von Kapitalrücklagen
424 b) von Gewinnrücklagen
426 c) der Mindestertragsrücklage
410 2. Zuweisungen zu Rücklagen
414 a) zur Gewinnrücklage
416 b) zur Mindestertragsrücklage
500 XIII. Jahresgewinn / Jahresverlust
600 XIV. Gewinn- / Verlustvortrag aus dem Vorjahr
700 XV. Gewinn- / Verlustübernahme
800 XVI. Bilanzgewinn / -verlust

Abkürzung

FJMV 2019

Ist erstmals auf die Jahresmeldung zum 31. Dezember 2019 anzuwenden (vgl. § 4).

Anlage 2

Vermögensaufstellung und Ertragsrechnung einer VRG

1.

Abschnitt

Formblatt A der VRG – Vermögensaufstellung einer VRG – Aktiva (Formblatt Nr. 300)

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