Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der zur Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen eine von der Bestimmung des § 16 Abs. 2 der Bodenmarkierungsverordnung abweichende Ausführung eines Schutzweges für zulässig erklärt wird (Verkehrsversuchsverordnung 3D-Schutzweg)

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.