Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2019-01-18
Status Aufgehoben · 2020-01-02
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 2/2020).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 107/2018, wird festgestellt:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 2/2020).

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2019 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende

nach § 25a Abs. 2 Z 1 ZDG........................................................................................................€ 339,00

und der Zuschlag zur Grundvergütung nach § 25a Abs. 2 Z 2 ZDG..........................................€ 185,70.

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