Änderungshistorie
Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der ein bundesweit einheitlicher Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber festgelegt wird (Telekom-Richtsatzverordnung 2019 – TRV 2019)
1 Version
· 2019-08-01 — 2024-07-31 (aufgehoben)
2024-07-31
Aufhebung
2019-07-31
Telekom-Richtsatzverordnung 2019
Originalfassung
Text zu diesem Datum