Kundmachung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Verfügbarkeit des Teilnehmerverzeichnisses

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2019-05-29
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Gemäß § 28a Abs. 3 Zustellgesetz – ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2018, wird die Verfügbarkeit des Teilnehmerverzeichnisses gemäß § 28a ZustG kundgemacht.

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