Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Errichtung einer Notarstelle in Tulln an der Donau
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2018, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2019 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Tulln an der Donau errichtet.
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