Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über den 63. Nachtrag zum Arzneibuch
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 2 des Arzneibuchgesetzes 2012 – ABG 2012, BGBl. I Nr. 44/2012, wird verordnet:
§ 1. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2019, wird in Kraft gesetzt.
§ 2. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2017, wird außer Kraft gesetzt.
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