Änderungshistorie

Kundmachung des Bundesministers für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes vom 26. September 2019, dass § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Bundespolizeidirektion Linz vom 1. Februar 1983 betreffend das Anschlagen von Druckwerken an öffentlichen Orten, Pr-4157, kundgemacht in der Amtlichen Linzer Zeitung, Folge 5/1983, 22 f., gesetzwidrig war

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.