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Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der zur Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen eine von der Bestimmung des § 38 Abs. 2b und 6 StVO abweichende Ausführung von Lichtsignalanlagen für zulässig erklärt wird (Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Lermooser Tunnel)

Geltender Text a fecha 2019-11-30

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