Änderungshistorie
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der der Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ab dem Jahr 2020 festgesetzt wird (IESG-Zuschlagsverordnung)
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.