NÖ Landarbeitsordnung 1973 (NÖ LAO)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2020-01-01
Status Aufgehoben · 2021-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

NÖ LAO

Diese Rechtsvorschrift gilt in ihrer Fassung vom 31. Dezember 2019 für das Land Niederösterreich als Bundesgesetz, soweit sie „Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt“ (Art. 11 Abs. 1 Z 9 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2019) regelt; soweit diese Fassung (allenfalls) den Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes betreffend die Zuständigkeit der Behörden widerspricht, gilt sie als „sinngemäß geändert“ (Art. 151 Abs. 63 Z 4 B-VG).

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. März 2019 in Ausführung des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287/1984 in der Fassung BGBl. I Nr. 22/2019 beschlossen:

Anlage A

NÖ Landarbeitsordnung 1973

(NÖ LAO)

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