Gesetz über die Regelung der Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft (Wiener land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2020-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API
1.

Diese Rechtsvorschrift gilt in ihrer Fassung vom 31. Dezember 2019 für das Land Wien als Bundesgesetz, soweit sie „Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt“ (Art. 11 Abs. 1 Z 9 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2019) regelt; soweit diese Fassung (allenfalls) den Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes betreffend die Zuständigkeit der Behörden widerspricht, gilt sie als „sinngemäß geändert“ (Art. 151 Abs. 63 Z 4 B-VG).

2.

Gemäß § 61 Abs. 4 Z 9 Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 42/2024, mit Ausnahme der §§ 18 bis 23 mit Ablauf des 18.4.2024 außer Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

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