Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2017 über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder (Burgenländische Verordnung elektromagnetische Felder in der Land- und Forstwirtschaft – Bgld. VEMF LFW) erlassen wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2020-01-01
Status Aufgehoben · 2024-05-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

Bgld. VEMF LFW

Diese Rechtsvorschrift gilt in ihrer Fassung vom 31. Dezember 2019 für das Land Burgenland als Verordnung des Bundes, soweit sie „Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt“ (Art. 11 Abs. 1 Z 9 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2019) regelt; soweit diese Fassung (allenfalls) den Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes betreffend die Zuständigkeit der Behörden widerspricht, gilt sie als „sinngemäß geändert“ (Art. 151 Abs. 63 Z 4 B-VG).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 94g der Burgenländischen Landarbeitsordnung 1977 – LArbO, LGBl. Nr. 37/1977, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2017, wird verordnet:

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