Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. September 1976, mit der eine Landwirtschaftliche Betriebsrats Wahlordnung erlassen wird
Diese Rechtsvorschrift gilt in ihrer Fassung vom 31. Dezember 2019 für das Land Steiermark als Verordnung des Bundes, soweit sie „Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt“ (Art. 11 Abs. 1 Z 9 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2019) regelt; soweit diese Fassung (allenfalls) den Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes betreffend die Zuständigkeit der Behörden widerspricht, gilt sie als „sinngemäß geändert“ (Art. 151 Abs. 63 Z 4 B-VG).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Abschnittes 9 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 1972, LGBl. Nr. 34/1973, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 41/1974, 178/ 1975 und 33/1976, wird verordnet:
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