Verordnung der Wiener Landesregierung über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Betriebsrat und Zentralbetriebsrat sowie die Bestellung und Tätigkeit von Wahlkommissionen und Wahlzeugen in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Wiener land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Wahlordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2020-01-01
Status Aufgehoben · 2023-05-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Diese Rechtsvorschrift gilt in ihrer Fassung vom 31. Dezember 2019 für das Land Wien als Verordnung des Bundes, soweit sie „Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt“ (Art. 11 Abs. 1 Z 9 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2019) regelt; soweit diese Fassung (allenfalls) den Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes betreffend die Zuständigkeit der Behörden widerspricht, gilt sie als „sinngemäß geändert“ (Art. 151 Abs. 63 Z 4 B-VG).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des 9. Abschnittes der Wiener Landarbeitsordnung, LGBl. für Wien Nr. 22/1949, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. für Wien Nr. 6/1977 wird verordnet:

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