Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer Notarstelle in Innsbruck
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2019, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2021 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet.
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