Änderungshistorie

(Übersetzung) Multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2020 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks gemäß den Absätzen 6.8.2.4.2, 6.8.2.4.3, 6.8.3.4.6, 6.8.3.4.12, dem Unterabschnitt 6.9.5.2 und dem Abschnitt 6.10.4 des RID

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.