1. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die vorübergehende Aufhebung des Wochenend- und Feiertagsfahrverbots aufgrund von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (1. COVID-19 Fahrverbots-Aufhebung Verordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund von § 42 Abs. 11 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet:
§ 1. Die Fahrverbote gemäß § 42 Abs. 1 und 2 StVO 1960 werden vorübergehend aufgehoben.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft.
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