Allgemeine Bekanntmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2020-06-09
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Bestimmte Wehrpflichtige, die auf Grund meiner Verfügung vom 6. April 2020, BGBl. II Nr. 131/2020, zum Einsatzpräsenzdienst einberufen wurden, werden nach § 28 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2019, mit Ablauf des 12. Juni 2020 aus diesem Präsenzdienst entlassen.

§ 2. Die Entlassung nach § 1 betrifft jene Wehrpflichtigen, die zu diesem Zeitpunkt in folgenden strukturierten Einheiten eingeteilt sind:

1.

3. Jägerkompanie des Jägerbataillons VORARLBERG,

2.

3. Jägerkompanie des Jägerbataillons SALZBURG,

3.

1. Jägerkompanie des Jägerbataillons OBERÖSTERREICH,

4.

1. Jägerkompanie des Jägerbataillons NIEDERÖSTERREICH,

5.

Jägerkompanie TULLN und

6.

Jägerkompanie KORNEUBURG.

§ 3. Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.