Allgemeine Bekanntmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Aufschubpräsenzdienst

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2020-06-09
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Die auf Grund meiner Verfügung vom 18. März 2020, BGBl. II Nr. 101/2020, zum Aufschubpräsenzdienst herangezogenen Wehrpflichtigen werden, sofern sie sich am 30. Juni 2020 noch im Präsenzstand befinden, nach § 28 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2019, mit Ablauf dieses Tages aus diesem Präsenzdienst entlassen.

§ 2. Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.