Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Fertigungsmesstechnik (Fertigungsmesstechnik-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2020-07-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 13
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8, 8a und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2020, wird verordnet:

Lehrberuf Fertigungsmesstechnik

§ 1. (1) Der Lehrberuf Fertigungsmesstechnik ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von vier Jahren und folgenden Schwerpunkten als Ausbildungsversuch eingerichtet.

1.

Produktmessung,

2.

Produktionssteuerung.

(2) In die Ausbildung im Lehrberuf Fertigungsmesstechnik kann bis zum Ablauf des 31. August 2027 eingetreten werden.

(3) Der Lehrbetrieb hat neben dem allgemeinen Teil einen Schwerpunkt zu vermitteln.

(4) Eine Kombination mit anderen Schwerpunkten ist nicht möglich, es können aber einzelne Fertigkeiten und Kenntnisse anderer Schwerpunkte zusätzlich ausgebildet werden.

(5) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein. Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Fertigungsmesstechniker, Fertigungsmesstechnikerin) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Fertigungsmesstechnik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten ausführen zu können:

1.

Fertigungsmesstechnik – Schwerpunkt Produktmessung:

a. Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen sowie Erstellen von Skizzen, Ablaufplänen und einfachen fertigungsgerechten Zeichnungen,

b. Bearbeiten und Adaptieren von Zeichnungen und einfachen Modellen mittels CAD-Software,

c. manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen, Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen,

d. Mitarbeiten beim Vorbereiten, Bedienen, Rüsten, Umrüsten, Beschicken sowie An- und Ausfahren der betriebsspezifischen Apparate, Maschinen bzw. Produktionsanlagen,

e. Mitarbeiten beim betriebsspezifischen Herstellen von Elementen, Bauteilen bzw. Produkten oder beim Anbieten von betriebsspezifischen Dienstleistungen sowie beim Überwachen der Arbeitsabläufe der betriebsspezifischen Produktionsanlagen und Sicherstellen der Produktqualität,

f. Erkennen und Formulieren von möglichen Prozessoptimierungen,

g. Vorbereiten und Aufbereiten des Messgutes sowie Anwenden von betriebsspezifischen Messverfahren und Messmitteln,

h. Erkennen von Messunsicherheiten und von Einflüssen auf Messergebnisse,

i. Prüfen von erhaltenen Messdaten auf Plausibilität und Identifizieren von Fehlerquellen,

j. Auswählen und Festlegen von unterschiedlichen Messtrategien, Messverfahren und Messmitteln in Abhängigkeit von unterschiedlichen Kriterien,

k. Justieren, Instandhalten und Warten von betriebsspezifischen Messmitteln,

l. Erstellen und Adaptieren von betriebsspezifischen Messprogrammen,

m. Lesen und Interpretieren von Messergebnissen, Berichten und visuellen Darstellungen,

n. Protokollieren und Dokumentieren von Messungen, Aufbereiten und Visualisieren von Daten und Messergebnissen sowie Durchführen von einfachen statistischen Auswertungen,

o. Anwenden von Problemlösungsmethoden,

p. Präsentieren und Argumentieren von Daten und Messergebnissen gegenüber internen und externen Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise,

q. Durchführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards.

2.

Fertigungsmesstechnik – Schwerpunkt Produktionssteuerung:

a. Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen sowie Erstellen von Ablaufplänen,

b. Mitarbeiten beim Vorbereiten, Bedienen, Rüsten, Umrüsten, Beschicken sowie An- und Ausfahren der betriebsspezifischen Apparate, Maschinen bzw. Produktionsanlagen,

c. Mitarbeiten beim betriebsspezifischen Herstellen von Elementen, Bauteilen bzw. Produkten oder beim Anbieten von betriebsspezifischen Dienstleistungen sowie beim Überwachen der Arbeitsabläufe der betriebsspezifischen Produktionsanlagen und Sicherstellen der Produktqualität,

d. Probenehmen (inklusive Messgutvorbereitung und Messgutaufbereitung) sowie Durchführen grundlegender labormäßiger Methoden,

e. Erkennen und Formulieren von möglichen Prozessoptimierungen,

f. Vorbereiten und Aufbereiten des Messgutes sowie Anwenden von betriebsspezifischen Messverfahren und Messmitteln,

g. Erkennen von Messunsicherheiten und von Einflüssen auf Messergebnisse,

h. Prüfen von erhaltenen Messdaten auf Plausibilität und Identifizieren von Fehlerquellen,

i. Auswählen und Festlegen von unterschiedlichen Messtrategien, Messverfahren und Messmitteln in Abhängigkeit von unterschiedlichen Kriterien,

j. Justieren, Instandhalten und Warten von betriebsspezifischen Messmitteln,

k. Erstellen und Adaptieren von betriebsspezifischen Messprogrammen,

l. Lesen und Interpretieren von Messergebnissen, Berichten und visuellen Darstellungen,

m. Protokollieren und Dokumentieren von Messungen, Aufbereiten und Visualisieren von Daten und Messergebnissen sowie Durchführen von einfachen statistischen Auswertungen,

n. Anwenden von Problemlösungsmethoden,

o. Präsentieren und Argumentieren von Daten und Messergebnissen gegenüber internen und externen Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise,

p. Durchführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheitsstandards und Umweltstandards.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Fertigungsmesstechnik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, zu entsprechen.

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr
1. Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes
2. Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche
3. Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs Kenntnis der Marktposition und des Kunden-kreises des Lehrbetriebes
4. Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:
4.1 Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen
4.2 Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen
4.3 Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren
4.4 Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen
4.5 Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit
4.6 Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen
4.7 Interkulturelle Kompetenz, zB Umgehen mit anderen Kulturen, Verhaltensweisen und Märkten
5. Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes
6. Kenntnis der Arbeits-planung und Arbeits-vorbereitung Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden
7. Kenntnis und Anwenden der facheinschlägigen Normen und Vorschriften (zB SI-Einheiten, Informationen aus Datenblättern, Toleranzen, Qualitätsvorgaben, Vorgaben durch DIN ISO 5725)
8. Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie zB von Sensor- oder Gerätedatenblättern, Skizzen, Zeichnungen, Arbeitsanweisungen, Ablaufplänen, Wartungsplänen und Instandhaltungsplänen
9. Erstellen von Skizzen und Ablaufplänen
10. Grundkenntnisse des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) Kenntnis des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung)
11. Grundkenntnisse des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen), des betrieblichen Produkt- und Informationsflusses und der hergestellten Produkte Kenntnis des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen), des betrieblichen Produkt- und Informationsflusses und der hergestellten Produkte
12. Mitarbeiten beim Bedienen, Rüsten, Umrüsten, Beschicken sowie An- und Ausfahren der betriebsspezifischen Apparate, Maschinen bzw. Produktionsanlagen
13. Mitarbeiten beim betriebsspezifischen Herstellen von Elementen, Bauteilen bzw. Produkten oder beim Anbieten von betriebsspezifischen Dienstleistungen (zB Messung unterschiedlicher Eigenschaften von Fremdprodukten, Herstellen von Karosserieteilen, Scharnieren, Verbundteilen)
14. Mitarbeiten beim Überwachen der Arbeitsabläufe der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (zB Spritzgussmaschinen, Pressen, Vermeiden von Fehlantastungen)
15. Kenntnis des Steuerns des Produktionsprozesses und des Durchführens von Prozesskontrollen
16. Mitarbeiten beim Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität
17. Kenntnis von möglichen Prozessoptimierungen Erkennen und Formulieren von möglichen Prozessoptimierungen
18. Kenntnis von betriebsspezifischen Werkstoffen und Hilfsstoffen, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten
19. Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte
20. Kenntnis des Verhaltens von Werkstoffen bei Wärmeeinwirkung
21. Kenntnis der Grundlagen der Messtechnik wie zB Bezugssysteme, Ausrichtesysteme, Toleranzen, Toleranzketten
22. Kenntnis über Messverfahren (zB physikalische Messverfahren, taktile Messverfahren) und Messmittel (zB Streifenlichtprojektor, Koordinatenmessgerät, Rauheitsmessgerät, Oberflächenmessgerät, Ultraschallprüfgerät, Resonanzfrequenzmessgerät, Gasmessgerät) sowie deren Auswahl
23. Grundkenntnisse von unterschiedlichen Messsensoren (zB mechanisch, thermoelektrisch, resistiv, piezoelektrisch, kapazitiv, induktiv, optisch, akustisch, magnetisch)
24. Kenntnis der Messsystemanalyse bzw. Messmittel-Fähigkeitsanalyse (zB type-1-study, Gauge RR study)
25. Kenntnisse über Messunsicherheiten und Einflüsse auf Messergebnisse Erkennen von Messunsicherheiten und von Einflüssen auf Messergebnisse
26. Prüfen von erhaltenen Messdaten auf Plausibilität und Identifizieren von Fehlerquellen (zB Ablesefehler, Anzeigefehler, Kalibrierungsfehler)
27. Auswählen und Festlegen von unterschiedlichen Messtrategien, Messverfahren und Messmitteln in Abhängigkeit von unterschiedlichen Kriterien (zB Anforderungen an das Messgut, Messbedingungen)
28. Kenntnis der Kalibrierung und Justierung von Messmitteln Justieren von unterschiedlichen Messmitteln
29. Instandhalten und Warten von betriebsspezifischen Messmitteln
30. Grundkenntnisse der Mess- und Prüfmittelüberwachung und von Ringversuchen Kenntnis der Mess- und Prüfmittelüberwachung
31. Kenntnis unterschiedlicher Datenformate, der Datenkonvertierung und des Datenimports und -exports Konvertieren, Importieren und Exportieren von Daten
32. Grundkenntnisse über Auswertemöglichkeiten, visuelle Darstellungen von Ergebnissen und Berichten Kenntnisse über Auswertemöglichkeiten, visuelle Darstellungen von Ergebnissen und Berichten
33. Lesen und Interpretieren von Messergebnissen, Berichten und visuellen Darstellungen
34. Aufbereiten und Visualisieren von Daten und Messergebnissen
35. Kenntnis des statistischen Auswertens von Daten Durchführen von einfachen statistischen Auswertungen (zB Mittelwertbildung, cpk-Wert)
36. Protokollieren und Dokumentieren von Messungen (zB Umgebungsbedingungen, verwendete Messmittel)
37. Kenntnis von Problemlösungsmethoden (zB 5-Why, 8D, 4 Felder-Matrix, 6-Sigma) Mitarbeiten beim Anwenden von Problemlösungsmethoden (zB 5-Why, 8D, 4 Felder-Matrix, 6Sigma) Anwenden von Problemlösungsmethoden (zB 5-Why, 8D, 4 Felder-Matrix, 6Sigma)
38. Präsentieren und Argumentieren von Daten und Messergebnissen gegenüber internen und externen Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise
39. Grundkenntnisse des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation Kenntnis und Mitarbeiten beim betriebsspezifischen Qualitätsmanagement einschließlich Dokumentation
40. Kenntnis der im Lehrbetrieb eingesetzten Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Anlagensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Produktionsanlagen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Produktionssystem)
41. Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen
42. Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Informations- und Kommunikationstechnik (zB ERP-Systeme, Logistiksysteme und Büroanwendungen) Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationstechnik (zB Messdatenverwaltung)
43. Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
44. Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls
45. Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
46. Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA (zB Augen- und Hautschutz, Gehörschutz) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Anlagen
47. Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen
48. Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)
49. Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG

(3) Für die Ausbildung in den Schwerpunkten werden folgende ergänzende Berufsbildpositionen festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

1.

Schwerpunkt Produktmessung

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