Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) über Verpflichtungen von Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze und Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste im Zusammenhang mit Mindestsicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung von 5G-Netzen sowie mit Informationspflichten bei Sicherheitsvorfällen – Telekom-Netzsicherheitsverordnung 2020 (TK-NSiV 2020)
Geltender Text a fecha 2020-07-03
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