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Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)

1 Version · 2020-07-21
2020-07-20
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung der Zahl
Originalfassung Text zu diesem Datum