Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung weiterer Notarstellen in GrazStF BGBl. II Nr. 500/2020
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz werden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 zwei weitere Notarstellen mit dem Amtssitz in Graz errichtet.
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