Änderungshistorie
Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis EUR 800.000 durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Gewährung eines FKZ 800.000)
8 Versionen
· 2020-11-23 — 2025-04-15
2025-04-15
Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis
2022-03-15
Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis
2021-11-22
Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis
2021-06-08
Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis
2021-02-16
Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis
2020-12-28
Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis
2020-11-23
Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses bis
2020-11-23
Richtlinien über die Gewährung eines begrenzten Fixkostenzuschusses
Originalfassung
Text zu diesem Datum