Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer Notarstelle in Raaba-Grambach
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 eine Notarstelle mit dem Amtssitz in Raaba-Grambach errichtet.
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