Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur branchenbezogenen Einordnung eines Betriebes als Dienstleistungsbetrieb (Dienstleistungsbetriebe-Verordnung)
Abkürzung
DLB-V
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden (vgl. § 4).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Abs. 3a Z 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2020, wird verordnet:
Abkürzung
DLB-V
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden (vgl. § 4).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Abs. 3a Z 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2020, wird verordnet:
Abkürzung
DLB-V
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden (vgl. § 4).
§ 1. (1) Der für einen Dienstleistungsbetrieb vorgesehene Pauschalsatz von 20% ist anzuwenden, wenn der Betrieb einer der folgenden Branchen mit der jeweils zugehörigen Branchenkennzahl zuzuordnen ist:
| Branche | Branchenkennzahl |
|---|---|
| Dienstleistungen im Bereich freiberuflicher und wissenschaftlicher Tätigkeiten | |
| Rechtsberatung | 691 |
| Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung | 692 |
| Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 701 |
| Public-Relations- und Unternehmensberatung | 702 |
| Arzt- und Zahnarztpraxen | 862 |
| Dienstleistungen im Gesundheitswesen, anderweitig nicht genannt | 869 |
| Architektur- und Ingenieurbüros | 711 |
| Technische, physikalische und chemische Untersuchung | 712 |
| Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 721 |
| Werbung | 731 |
| Markt- und Meinungsforschung | 732 |
| Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts-, Sozial-, Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften | 722 |
| Fotografie und Fotolabors | 742 |
| Übersetzen und Dolmetschen | 743 |
| Veterinärwesen | 750 |
| Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten, anderweitig nicht genannt | 749 |
| Dienstleistungen in Kunst, Unterhaltung, Sport und Erholung | |
| Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design | 741 |
| Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten | 900 |
| Erbringung von Dienstleistungen des Sports | 931 |
| Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung | 932 |
| Dienstleistungen im Bereich der gewerblichen Vermietung, Beherbergung und Verpflegung | |
| Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | 682 |
| Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | 683 |
| Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights) | 774 |
| Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Technik | |
| Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie | 620 |
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale | 631 |
| Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen | 639 |
| Dienstleistungen im Bereich des Tourismus und Veranstaltungswesens | |
| Erbringung von Reservierungsdienstleistungen | 799 |
| Dienstleistung in der Vermittlung und Arbeitskräfteüberlassung | |
| Handelsvermittlung | 461 |
| Vermittlung von Arbeitskräften | 781 |
| Befristete Überlassung von Arbeitskräften | 782 |
| Sonstige Überlassung von Arbeitskräften | 783 |
| Dienstleistungen im Bereich der Beaufsichtigung, Reinigung, für private Haushalte und Ähnliches | |
| Hausmeisterdienste | 811 |
| Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln | 812 |
| Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops | 821 |
| Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen | 829 |
| Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen | 960 |
| Private Haushalte mit Hauspersonal | 970 |
| Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt | 982 |
| Dienstleistungen im Bereich des Unterrichts, Vortragstätigkeit | |
| Unterricht (außerhalb Schulen und Kindergärten) | 855 |
| Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht | 856 |
| Dienstleistungen im sozialen Bereich | |
| Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter | 881 |
| Sonstiges Sozialwesen (ohne Heime) | 889 |
| Dienstleistungen im Bereich der Installation, für die Landwirtschaft, den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden | |
| Installation von Maschinen und Ausrüstungen (anderweitig nicht genannt) | 332 |
| Erbringung von gewerblichen Dienstleistungen für die Forstwirtschaft und Holzeinschlag | 024 |
| Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 091 |
| Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden | 099 |
(2) Die in Abs. 1 genannten Branchenkennzahlen entsprechen den ersten drei Ziffern (mit führender Null) der ÖNACE 2008, das ist die österreichische Version der europäischen Wirtschaftstätigkeitenklassifikation (NACE).
Abkürzung
DLB-V
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden (vgl. § 4 Abs. 1).
§ 1. (1) Der für einen Dienstleistungsbetrieb vorgesehene Pauschalsatz von 20% ist anzuwenden, wenn der Betrieb einer der folgenden Branchen mit der jeweils zugehörigen Branchenkennzahl zuzuordnen ist:
| Branche | Branchenkennzahl |
|---|---|
| Dienstleistungen im Bereich freiberuflicher und wissenschaftlicher Tätigkeiten | |
| Rechtsberatung | 691 |
| Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung | 692 |
| Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 701 |
| Unternehmensberatung | 702 |
| Arzt- und Zahnarztpraxen | 862 |
| Sonstiges Gesundheitswesen | 869 |
| Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros | 711 |
| Technische, physikalische und chemische Untersuchung | 712 |
| Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 721 |
| Werbung | 731 |
| Markt- und Meinungsforschung | 732 |
| Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften | 722 |
| Fotografie und Fotolabors | 742 |
| Übersetzen und Dolmetschen | 743 |
| Veterinärwesen | 750 |
| Sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten anderweitig nicht genannt | 749 |
| Dienstleistungen in Kunst, Unterhaltung, Sport und Erholung | |
| Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design | 741 |
| Kunstschaffende Tätigkeiten | 901 |
| Darstellende Kunst | 902 |
| Erbringung von Dienstleistungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste | 903 |
| Erbringung von Dienstleistungen des Sports | 931 |
| Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung | 932 |
| Dienstleistungen im Bereich der gewerblichen Vermietung, Beherbergung und Verpflegung | |
| Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | 682 |
| Tätigkeiten für das Grundstücks- und Wohnungswesen für Dritte | 683 |
| Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern, ohne Copyrights | 774 |
| Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Technik | |
| Programmierungstätigkeiten | 621 |
| Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen | 622 |
| Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | 629 |
| Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 631 |
| Web-Suchportale und Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen | 639 |
| Dienstleistungen im Bereich des Tourismus und Veranstaltungswesens | |
| Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen | 799 |
| Dienstleistung in der Vermittlung und Arbeitskräfteüberlassung | |
| Handelsvermittlung | 461 |
| Vermittlung von Arbeitskräften | 781 |
| Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen | 782 |
| Dienstleistungen im Bereich der Beaufsichtigung, Reinigung, für private Haushalte und Ähnliches | |
| Hausmeisterdienste | 811 |
| Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln | 812 |
| Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops | 821 |
| Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen anderweitig nicht genannt | 829 |
| Wäscherei und chemische Reinigung | 961 |
| Frisör- und Kosmetiksalons, Day Spas u.ä. | 962 |
| Bestattungswesen | 963 |
| Vermittlungstätigkeiten für überwiegend persönliche Dienstleistungen | 964 |
| Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen | 969 |
| Dienstleistungen im Bereich des Unterrichts, Vortragstätigkeit | |
| Sonstiger Unterricht | 855 |
| Erbringung von Dienstleistungen für Erziehung und Unterricht | 856 |
| Dienstleistungen im sozialen Bereich | |
| Soziale Betreuung von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung | 881 |
| Sonstiges Sozialwesen, ohne Heime | 889 |
| Dienstleistungen im Bereich der Installation, für die Landwirtschaft, den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden | |
| Installation von Industriemaschinen und -ausrüstungen | 332 |
| Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | 024 |
| Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 091 |
| Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden | 099 |
| Dienstleistungen im Bereich Finanzen und Versicherungen | |
| Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | 661 |
| Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten | 662 |
(2) Die in Abs. 1 genannten Branchenkennzahlen entsprechen den ersten drei Ziffern (mit führender Null) der ÖNACE 2025, das ist die österreichische Version der europäischen Wirtschaftstätigkeitenklassifikation (NACE).
Abkürzung
DLB-V
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden (vgl. § 4).
§ 2. Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für einen Dienstleistungsbetrieb ist in der Abgabenerklärung die für den Betrieb maßgebende Branchenkennzahl gemäß § 1 Abs. 1 anzuführen.
Abkürzung
DLB-V
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden (vgl. § 4).
§ 3. Bei einem Betrieb, der branchenbezogen nicht ausschließlich dem § 1 zuzuordnen ist, muss aus den Aufzeichnungen klar erkennbar sein, welche Betriebseinnahmen auf Tätigkeiten entfallen, für die branchenbezogen der Pauschalsatz von 20% maßgeblich ist und welche Betriebseinnahmen auf Tätigkeiten entfallen, für die branchenbezogen der Pauschalsatz von 45% maßgeblich ist. Für die Anwendung des einheitlichen Pauschalsatzes von 20% oder 45% ist die Tätigkeit maßgeblich, aus der die höheren Betriebseinnahmen stammen.
Abkürzung
DLB-V
§ 4. Diese Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden.
Abkürzung
DLB-V
§ 4. (1) Diese Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden.
(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 300/2025 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2025 anzuwenden. Davon abweichend ist § 1 Abs. 1 für Tätigkeiten, die den Branchenkennzahlen 661 und 662 zuzuordnen sind, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2026 anzuwenden.
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