Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur branchenbezogenen Einordnung eines Betriebes als Dienstleistungsbetrieb (Dienstleistungsbetriebe-Verordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2020-12-29
Status Aufgehoben · 2025-12-18
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 6
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

DLB-V

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden (vgl. § 4).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 3a Z 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2020, wird verordnet:

Abkürzung

DLB-V

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden (vgl. § 4).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 3a Z 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2020, wird verordnet:

Abkürzung

DLB-V

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden (vgl. § 4).

§ 1. (1) Der für einen Dienstleistungsbetrieb vorgesehene Pauschalsatz von 20% ist anzuwenden, wenn der Betrieb einer der folgenden Branchen mit der jeweils zugehörigen Branchenkennzahl zuzuordnen ist:

Branche Branchenkennzahl
Dienstleistungen im Bereich freiberuflicher und wissenschaftlicher Tätigkeiten
Rechtsberatung 691
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung 692
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 701
Public-Relations- und Unternehmensberatung 702
Arzt- und Zahnarztpraxen 862
Dienstleistungen im Gesundheitswesen, anderweitig nicht genannt 869
Architektur- und Ingenieurbüros 711
Technische, physikalische und chemische Untersuchung 712
Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 721
Werbung 731
Markt- und Meinungsforschung 732
Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts-, Sozial-, Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften 722
Fotografie und Fotolabors 742
Übersetzen und Dolmetschen 743
Veterinärwesen 750
Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten, anderweitig nicht genannt 749
Dienstleistungen in Kunst, Unterhaltung, Sport und Erholung
Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design 741
Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten 900
Erbringung von Dienstleistungen des Sports 931
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung 932
Dienstleistungen im Bereich der gewerblichen Vermietung, Beherbergung und Verpflegung
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 682
Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte 683
Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights) 774
Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Technik
Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 620
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale 631
Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen 639
Dienstleistungen im Bereich des Tourismus und Veranstaltungswesens
Erbringung von Reservierungsdienstleistungen 799
Dienstleistung in der Vermittlung und Arbeitskräfteüberlassung
Handelsvermittlung 461
Vermittlung von Arbeitskräften 781
Befristete Überlassung von Arbeitskräften 782
Sonstige Überlassung von Arbeitskräften 783
Dienstleistungen im Bereich der Beaufsichtigung, Reinigung, für private Haushalte und Ähnliches
Hausmeisterdienste 811
Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln 812
Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops 821
Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen 829
Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen 960
Private Haushalte mit Hauspersonal 970
Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt 982
Dienstleistungen im Bereich des Unterrichts, Vortragstätigkeit
Unterricht (außerhalb Schulen und Kindergärten) 855
Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht 856
Dienstleistungen im sozialen Bereich
Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter 881
Sonstiges Sozialwesen (ohne Heime) 889
Dienstleistungen im Bereich der Installation, für die Landwirtschaft, den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden
Installation von Maschinen und Ausrüstungen (anderweitig nicht genannt) 332
Erbringung von gewerblichen Dienstleistungen für die Forstwirtschaft und Holzeinschlag 024
Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas 091
Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden 099

(2) Die in Abs. 1 genannten Branchenkennzahlen entsprechen den ersten drei Ziffern (mit führender Null) der ÖNACE 2008, das ist die österreichische Version der europäischen Wirtschaftstätigkeitenklassifikation (NACE).

Abkürzung

DLB-V

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden (vgl. § 4 Abs. 1).

§ 1. (1) Der für einen Dienstleistungsbetrieb vorgesehene Pauschalsatz von 20% ist anzuwenden, wenn der Betrieb einer der folgenden Branchen mit der jeweils zugehörigen Branchenkennzahl zuzuordnen ist:

Branche Branchenkennzahl
Dienstleistungen im Bereich freiberuflicher und wissenschaftlicher Tätigkeiten
Rechtsberatung 691
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung 692
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 701
Unternehmensberatung 702
Arzt- und Zahnarztpraxen 862
Sonstiges Gesundheitswesen 869
Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros 711
Technische, physikalische und chemische Untersuchung 712
Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 721
Werbung 731
Markt- und Meinungsforschung 732
Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften 722
Fotografie und Fotolabors 742
Übersetzen und Dolmetschen 743
Veterinärwesen 750
Sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten anderweitig nicht genannt 749
Dienstleistungen in Kunst, Unterhaltung, Sport und Erholung
Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design 741
Kunstschaffende Tätigkeiten 901
Darstellende Kunst 902
Erbringung von Dienstleistungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste 903
Erbringung von Dienstleistungen des Sports 931
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung 932
Dienstleistungen im Bereich der gewerblichen Vermietung, Beherbergung und Verpflegung
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 682
Tätigkeiten für das Grundstücks- und Wohnungswesen für Dritte 683
Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern, ohne Copyrights 774
Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Technik
Programmierungstätigkeiten 621
Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen 622
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie 629
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 631
Web-Suchportale und Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen 639
Dienstleistungen im Bereich des Tourismus und Veranstaltungswesens
Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen 799
Dienstleistung in der Vermittlung und Arbeitskräfteüberlassung
Handelsvermittlung 461
Vermittlung von Arbeitskräften 781
Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen 782
Dienstleistungen im Bereich der Beaufsichtigung, Reinigung, für private Haushalte und Ähnliches
Hausmeisterdienste 811
Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln 812
Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops 821
Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen anderweitig nicht genannt 829
Wäscherei und chemische Reinigung 961
Frisör- und Kosmetiksalons, Day Spas u.ä. 962
Bestattungswesen 963
Vermittlungstätigkeiten für überwiegend persönliche Dienstleistungen 964
Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen 969
Dienstleistungen im Bereich des Unterrichts, Vortragstätigkeit
Sonstiger Unterricht 855
Erbringung von Dienstleistungen für Erziehung und Unterricht 856
Dienstleistungen im sozialen Bereich
Soziale Betreuung von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung 881
Sonstiges Sozialwesen, ohne Heime 889
Dienstleistungen im Bereich der Installation, für die Landwirtschaft, den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden
Installation von Industriemaschinen und -ausrüstungen 332
Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag 024
Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas 091
Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden 099
Dienstleistungen im Bereich Finanzen und Versicherungen
Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 661
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten 662

(2) Die in Abs. 1 genannten Branchenkennzahlen entsprechen den ersten drei Ziffern (mit führender Null) der ÖNACE 2025, das ist die österreichische Version der europäischen Wirtschaftstätigkeitenklassifikation (NACE).

Abkürzung

DLB-V

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden (vgl. § 4).

§ 2. Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für einen Dienstleistungsbetrieb ist in der Abgabenerklärung die für den Betrieb maßgebende Branchenkennzahl gemäß § 1 Abs. 1 anzuführen.

Abkürzung

DLB-V

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden (vgl. § 4).

§ 3. Bei einem Betrieb, der branchenbezogen nicht ausschließlich dem § 1 zuzuordnen ist, muss aus den Aufzeichnungen klar erkennbar sein, welche Betriebseinnahmen auf Tätigkeiten entfallen, für die branchenbezogen der Pauschalsatz von 20% maßgeblich ist und welche Betriebseinnahmen auf Tätigkeiten entfallen, für die branchenbezogen der Pauschalsatz von 45% maßgeblich ist. Für die Anwendung des einheitlichen Pauschalsatzes von 20% oder 45% ist die Tätigkeit maßgeblich, aus der die höheren Betriebseinnahmen stammen.

Abkürzung

DLB-V

§ 4. Diese Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden.

Abkürzung

DLB-V

§ 4. (1) Diese Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden.

(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 300/2025 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2025 anzuwenden. Davon abweichend ist § 1 Abs. 1 für Tätigkeiten, die den Branchenkennzahlen 661 und 662 zuzuordnen sind, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2026 anzuwenden.

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