Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die Obsoleterklärung bzw. Beendigung der folgenden Übereinkommen zwischen Österreich und BrasilienBGBl. III Nr. 10/2021

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 2021-01-26
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:

Österreich und Brasilien haben einvernehmlich festgestellt, dass der Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Republik Brasilien betreffend ein Meistbegünstigungsabkommen, BGBl. Nr. 93/1932, und das Provisorische Meistbegünstigungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien, BGBl. Nr. 318/1936, durch länger andauernde übereinstimmende Nichtanwendung obsolet geworden bzw. gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, als beendet anzusehen sind.

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