Kundmachung der Bundesministerin für Justiz und des Bundesministers für Inneres über die zur Entscheidung im Sinn des § 39 des Mietrechtsgesetzes berufenen Gemeinden

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2021-04-10
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 39 Abs. 2 des Mietrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 520/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2018, wird festgestellt, dass die in § 39 Abs. 1 des Mietrechtsgesetzes genannten Voraussetzungen bei der Gemeinde Mürzzuschlag nicht mehr zutreffen.

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