Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Verpackungstechnik erlassen werden (Verpackungstechnik-Ausbildungsordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2021, wird verordnet:
Lehrberuf Verpackungstechnik
§ 1. (1) Der Lehrberuf Verpackungstechnik ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
(2) Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein. Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Verpackungstechniker bzw. Verpackungstechnikerin) zu bezeichnen.
Berufsprofil
§ 2. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin über folgende berufliche Kompetenzen:
(2) Fachlicher Kompetenzbereich: Arbeiten im Bereich der Verpackungstechnik
Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin hat Verständnis für Prozesse der Packmittelherstellung und unterstützt bei der Arbeitsvorbereitung und Fertigungsplanung für die Produktion. Er/sie entwirft Packmittelmuster und fertigt sie zur Anschauung. Mithilfe berufsspezifischer Konstruktionssoftware (CAD) konstruiert er/sie Packmittel und stellt sie über einen Plotter her (CAM). Entwickelte Packmittelmuster stimmt er/sie mit der Druckvorstufe ab. Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin führt branchenspezifische Verfahrensschritte zur Packmittelherstellung und Veredelung von Packmitteln durch wie zB Drucken, Ritzen, Falzen und Prägen. Dazu bedient er/sie branchenspezifische Maschinen bzw. Apparate wie zB Druck-, Klebe- und Stanzmaschinen.
Im Bereich der Wartung und Instandhaltung führt er/sie verschiedene Arbeiten durch, fertigt Ersatzteile an und führt Reparaturen an Stanz- und Ausbrechwerkzeugen durch. Er/sie erkennt Störungsursachen durch systematische Fehlersuche und behebt Störungen.
Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin führt Qualitätskontrollen und -prüfungen an betriebsspezifischen Produkten durch und dokumentiert Betriebsdaten und Arbeitsergebnisse. Er/Sie unterstützt beim betrieblichen Produktionsmanagement und überwacht und steuert branchenspezifische Prozesse bei der Herstellung von Packmitteln. Außerdem erkennt er/sie Prozessoptimierungen und setzt sie um.
(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:
Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin verfügt über grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Leistungsspektrums und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge, um seine/ihre Tätigkeiten effizient zu organisieren und auszuführen. Er/Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihm/ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis seines/ihres Verständnisses für Intrapreneurship/unternehmerisches Denken. Darüber hinaus kommuniziert er/sie zielgruppenorientiert, berufsadäquat auch mit einfachen englischen Fachausdrücken und agiert kundenorientiert.
Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Er/Sie reflektiert sein/ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in seinem/ihrem Aufgabenbereich. Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für seine/ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und handelt bei Unfällen, Verletzungen oder persönlichen Übergriffen (insbesondere sexuelle Belästigung, Gewalt, Mobbing) situationsgerecht. Darüber hinaus agiert der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin nachhaltig und ressourcenschonend.
Digitales Arbeiten
Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben die für seine/ihre Aufgaben am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Er/Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Der Verpackungstechniker/die Verpackungstechnikerin agiert auf Basis seiner/ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Datenschutzgrundverordnung).
Berufsbild
§ 3. (1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:
| 1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
|---|
| 1.1. Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
| Er/Sie kann |
| 1.1.1. sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden. |
| 1.1.2. die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären. |
| 1.1.3. die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen. |
| 1.1.4. die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen. |
| 1.1.5. die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen. |
| 1.2. Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
| Er/Sie kann |
| 1.2.1. das betriebliche Leistungsangebot beschreiben. |
| 1.2.2. das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären. |
| 1.2.3. die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform). |
| 1.2.4. Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Märkte, Rechtsvorschriften). |
| 1.2.5. die Bedeutung von Kennzahlen für den Lehrbetrieb erklären. |
| 1.3. Branche des Lehrbetriebs |
| Er/Sie kann |
| 1.3.1. einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends). |
| 1.3.2. die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen. |
| 1.4. Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
| Er/Sie kann |
| 1.4.1. den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt). |
| 1.4.2. Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung). |
| 1.4.3. die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen. |
| 1.5. Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
| Er/Sie kann |
| 1.5.1. auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen. |
| 1.5.2. Arbeitsgrundsätze, wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit, einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren. |
| 1.5.3. sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB hinsichtlich der Budgetvorgaben). |
| 1.5.4. die Abrechnung zu seinem/ihrem Lehrlingseinkommen interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge). |
| 1.5.5 einen grundlegenden Überblick über die wesentlichen Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG geben. |
| 1.6. Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
| Er/Sie kann |
| 1.6.1. seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen. |
| 1.6.2. den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen. |
| 1.6.3. sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren. |
| 1.6.4. Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen. |
| 1.6.5. in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird. |
| 1.6.6. sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen. |
| 1.6.7. in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten. |
| 1.6.8. die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen. |
| 1.6.9. Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen. |
| 1.6.10. die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen. |
| 1.6.11. Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbstständig auswählen. |
| 1.7. Zielgruppengerechte Kommunikation |
| Er/Sie kann |
| 1.7.1. mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten sowie kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen. |
| 1.7.2. berufsadäquat, auch mit einfachen englischen Fachausdrücken kommunizieren und dabei kulturelle sowie branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen. |
| 1.7.3. seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten. |
| 1.8. Kundenorientiertes Agieren (Unter Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
| Er/Sie kann |
| 1.8.1. erklären, warum Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen. |
| 1.8.2. die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen. |
| 1.8.3. mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden. |
| 1.9. Prozessmanagement/Geschäftsprozesse |
| Er/Sie kann |
| 1.9.1. den Ablauf der Wertschöpfungskette eines Unternehmens erklären. |
| 1.9.2. einen Überblick über unterstützende betriebliche Abläufe (zB Personal, Marketing) geben. |
| 1.9.3. bei unternehmensrelevanten Wertschöpfungsketten und bei unterstützenden Vorgängen mitwirken. |
| 1.9.4. den Zusammenhang von Unternehmensstruktur und betrieblichen Abläufen erklären. |
| 1.9.5. die Rollen der wichtigsten Stakeholder (zB Lieferanten, Kunden) im betrieblichen Ablauf erklären. |
| 1.10. Betriebliches Projektmanagement |
| Er/Sie kann |
| 1.10.1. die Grundlagen des innerbetrieblichen Projektmanagements beschreiben (zB Anforderungen, Ziele). |
| 1.10.2. die der Ausbildung entsprechenden Projekte selbstständig umsetzen. |
| 2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
| 2.1. Betriebliches Qualitätsmanagement |
| Er/Sie kann |
| 2.1.1. betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen (zB in Hinblick auf interne bzw. externe Audits). |
| 2.1.2. an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken. |
| 2.1.3. die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen. |
| 2.1.4. die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen. |
| 2.2. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
| Er/Sie kann |
| 2.2.1. Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen. |
| 2.2.2. rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten. |
| 2.2.3. Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben. |
| 2.2.4. berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten. |
| 2.2.5. sich im Notfall richtig verhalten. |
| 2.2.6. bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen. |
| 2.2.7. die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden. |
| 2.3. Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
| Er/Sie kann |
| 2.3.1. die Bedeutung des Umweltschutzes, des Recyclings und der Nachhaltigkeit für den Lehrbetrieb darstellen. |
| 2.3.2. die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen. |
| 2.3.3. energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen. |
| 3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.) |
| 3.1. Datensicherheit und Datenschutz |
| Er/Sie kann |
| 3.1.1. die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutzgrundverordnung). |
| 3.1.2. Urheberrecht (zB Bildrechte, Software) und Datenschutzbestimmungen beachten. |
| 3.1.3. Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren). |
| 3.1.4. Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung von Dritten, des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration). |
| 3.1.5. Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware). |
| 3.2. Software und weitere digitale Anwendungen |
| Er/Sie kann |
| 3.2.1. betriebliche Software zur Auftragsabwicklung und weitere digitale Anwendungen (zB Maschinensoftware) kompetent verwenden. |
| 3.2.2. Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben abfragen und editieren. |
| 3.2.3. mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren). |
| 3.2.4. Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen. |
| 3.2.5. Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren). |
| 3.3. Digitale Kommunikation |
| Er/Sie kann |
| 3.3.1. ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media). |
| 3.3.2. eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen. |
| 3.3.3. verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren |
| 3.3.4. kennt betriebliche und persönliche Schutzmaßnahmen vor belastenden oder kriminellen Inhalten und hält diese ein. |
| 3.4. Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
| Er/Sie kann |
| 3.4.1. die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen. |
| 3.4.2. Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden. |
(6) Fachliche Kompetenzbereiche sind:
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